Was erwartet Dich Paragraph 4-Schulung?
Moin moin, ihr Lüüd! Gesetze und Verordnungen von § 4 LMVH musst du nicht nur kennen, wenn du auf dem Markt Fischbrötchen belegst. Lebensmittelhygieneschulungen sind für jede Person vorgeschrieben, die verderbliche Lebensmittel in den Verkehr bringt oder behandelt.
Als Quereinsteiger lernst du in dem Kurs alles Wissenswerte in Bezug auf Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln. Und das online, einfach, schnell und günstig und an Ort und Stelle.
Dann mal los, oder wie man bei uns im Norden sagt: Denn man tau.
Du hast noch weitere Fragen? Dann findest du hier unsere Kontaktdaten.
Was kannst du in diesem Kurs lernen?
Nach der Bearbeitung dieser Schulung
- sind dir die Gesetze und Verordnungen nach §4 LMHV bekannt,
- bist du dir der Gefährdung von Lebensmitteln durch Mikroorganismen bewusst und
- mit den Grundlagen der Lebensmittelhygiene vertraut.
Qualität steht bei oncampus an erster Stelle! Deswegen kooperieren wir mit verschiedenen Landesverbänden.
Einen Überblick über unsere Kooperationspartner findest du hier.

Wie ist der Kurs aufgebaut?
Nachdem du den Kurs gebucht hast, wirst du automatisch für den Kurs freigeschaltet und kannst direkt loslegen.
Die Lerninhalte werden dir für einen Zeitraum von 8 Wochen online in einem „virtuellen Lernraum“ bereitgestellt und sind somit jederzeit verfügbar.
Die multimedial aufbereiteten Schulungsmaterialien und die vertonten Inhalte erleichtern das Lernen. Um den Kurs vollständig zu bearbeiten, benötigst du ungefähr 3 Stunden.
Die Online-Schulung besteht aus insgesamt drei Themengebieten:
- Einführung und rechtliche Grundlagen
- Lebensmittelallergien und Unverträglichkeiten
- Hygiene-Schulung nach der LMHV EG 852/2004
Nach Bestehen der Tests kannst du dir deinen persönlichen Schulungsnachweis (Zertifikat der oncampus GmbH)
herunterladen oder selbst ausgedruckt.
Hinweis:
In Bayern wird die § 4 Schulung nicht anerkannt.